Zahlungskonditionen:
Binnen einer Woche nach Anmeldung ist eine Gebühr von € 50,-- (bzw. € 100,-- für Ensembles) an den Veranstalter auf das Konto: IBAN: AT912050303300954678, BIC: SPIHAT22XXX zu entrichten. Die Anmeldung ist erst mit Eingang der Gebühr verbindlich angenommen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Studenten. Im Fall einer Absage von Seiten des Teilnehmers wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.
Die Kursgebühr in Höhe von € 200,-- (bzw. € 300,-- für Kammermusikformationen) ist spätestens bis zum 9.07.2013 auf das Konto: IBAN: AT912050303300954678, BIC: SPIHAT22XXX zur Anweisung zu bringen. In der Kursgebühr ist der Eintritt für die Dozenten- und Studentenkonzerte enthalten. Erfolgt eine Stornierung durch den Teilnehmer am bzw. nach dem 9.07.2013 kann die Kursgebühr aus organisatorischen Gründen nicht mehr rückerstattet werden. Erfolgt die Stornierung bis zum 8.07.2013 wird die Kursgebühr in Höhe von € 200,--(bzw. 300,--) rückerstattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterkunft nicht in der Kursgebühr enthalten ist. Die Unterkunft erfolgt im Isserwirt in Lans, da aus organisatorischen Gründen die Teilnehmer im gleichen Haus untergebracht werden. Teilnehmern aus dem Bezirk Innsbruck bzw. Innsbruck Land ist es freigestellt, ob sie im Isserwirt nächtigen oder täglich anreisen. Die Unterkunft ist vom Kursteilnehmer zu reservieren und am Ende des Aufenthalts durch den bzw. die Teilnehmer/in zu bezahlen. Die voraussichtlichen Kosten der Unterkunft (Doppelzimmer) im Isserwirt betragen € 399,-- (Halbpension, Spezialpreis für Kursteilnehmer). Die Anreise erfolgt ebenfalls auf Kosten des Teilnehmers.
Allgemeines:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder sonstige Schäden. Sollte der Meisterkurs aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, abgesagt werden, so werden bereits überwiesene Gebühren rückerstattet. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird seitens des Veranstalters jedenfalls ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.