Kündigungsfristen
Bei Kündigung (schriftlich) oder Nichtantritt sind von dem/der Teilnehmer*in /Kostenträger anteilige Lehrgangskosten zu entrichten:
- Mehr als 30 Tage vor Beginn entstehen keine Kosten
- 30 – 21 Tage vor Beginn sind 15% der Lehrgangskosten zu tragen.
- 20 – 11 Tage vor Beginn sind 25% der Lehrgangskosten zu tragen.
- 10 - 1 Tage vor Beginn sind 50% der Lehrgangskosten zu tragen.
- Bei Nichtantritt werden die kompletten Lehrgangskosten in Rechnung gestellt.