Die Vollmacht gilt zeitlich unbefristet.
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf den elektronischen Datenabruf hinsichtlich der bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten.
Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten dieser Vollmacht elektronischin einer Vollmachtsdatenbank gespeichert und an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Fußnoten