• Vergütungsvereinbarung

    Bitte lesen Sie die Vereinbarung sorgfältig und füllen Sie die erforderlichen Felder aus.
  • Zwischen {q15_textbox13} – nachfolgend Auftraggeber:in – und der Steuerkanzlei Hagena – nachfolgend Auftragnehmerin – wird folgende Vergütungsvereinbarung getroffen:

  • § 1 – Abrechnung nach StBVV
    Die Abrechnung laufender steuerlicher Angelegenheiten (Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuerberatung, Steuererklärungen) erfolgt nach den Grundsätzen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in der jeweils geltenden Fassung.

  • § 2a – Zeitgebühr (StBVV)
    Als Zeitgebühr i.S.d. § 13 StBVV wird ein Betrag von {q13_number11} Euro je angefangener halber Stunde vereinbart.

  • § 2b – Stundensatz außerhalb StBVV
    Leistungen außerhalb der StBVV (z.B. Vertragsgestaltung, Finanzierungsberatung) werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Parteien vereinbaren einen Stundensatz von {q14_number12} Euro, abgerechnet je angefangene 5 Minuten.

  • § 3 – Einrichtungspauschale, Mindestgebühr Buchhaltung, Tür- und Angelpauschale
    Sofern ein Auftrag zur Erledigung der laufenden Buchhaltung erteilt wurde, wird mit Absenden des Formulars eine Einrichtungspauschale von 2.000 Euro fällig. Diese Pauschale umfasst das gesamte technische Setup auf beiden Seiten, nach erfolgreicher Einrichtung sind unsere Systeme so verbunden, dass auf beiden Seiten einfach gearbeitet werden kann. Für die laufende Buchhaltung gilt eine Mindestgebühr von 200 Euro, hinzu kommt die bei Buchhaltung obigatorische Tür- und Angelpauschale in Höhe von 35 Euro. Die Tür- und Angelpauschale deckt alle ihre kurzen Anfragen ab, sei es per Mail, persönlich (bis 15 Minuten) oder Telefonisch (bis 30 Minuten). 

  • § 4 – Fälligkeit & Abrechnung
    Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, im Regelfall nach Erhalt des jeweiligen Steuerbescheids. Leistungen außerhalb der StBVV können unmittelbar nach Erbringung abgerechnet werden. Für Leistungen nach der StBVV kann gem. § 8 StBVV ein angemessener Vorschuss verlangt werden. 

  • § 5 – Vorauszahlungen / Abschläge
    Bei zu erwartenden höheren Rechnungsbeträgen können regelmäßige Abschläge vereinbart werden. Die Festsetzung bedarf der Zustimmung beider Parteien und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft verlangt werden. Bei fehlender Einigung sind keine Vorauszahlungen zu leisten.
  • § 6 – Umsatzsteuer
    Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • § 7 – Genehmigung durch Zahlung
    Mit Zahlung des Rechnungsbetrages erkennt die Auftraggeber:in die zugrundeliegende Vergütungsforderung an.
  • § 8 – Elektronische Rechnung
    Rechnungen werden elektronisch erstellt.

  • § 9 – Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
    Handelt die Auftraggeber:in als Verbraucher:in i.S.d. § 13 BGB, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Der Widerruf ist schriftlich (auch per E-Mail) an die Steuerberatung Hagena zu richten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch begonnen wurde und die Leistung vollständig erbracht ist.

  • § 10 – Widerrufsbelehrung
    Muster-Widerrufsformular: Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag über die Erbringung von Steuerberatungsleistungen. {q15_textbox13}, {q17_datetime15}, Unterschrift.

  • Datum*
     . .
    2 digit day, 2 digit month, 4 digit year
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