Hinweis zum Umfang der Haushaltstätigkeiten
Unsere Alltagshelfer*innen sind keine Reinigungskräfte. Ihr Schwerpunkt liegt auf Betreuung, Begleitung und Entlastung im Familienalltag.
Unterstützend übernehmen sie einfache, regelmäßig anfallende Haushaltstätigkeiten, die unmittelbar mit der Betreuungssituation zusammenhängen, z. B.:
- Aufräumen nach dem Essen
- Spülmaschine ein- und ausräumen
- Wäsche des Tages
- Staubsaugen und Wischen in den genutzten Räumen
- Zubereitung einfacher Mahlzeiten
- Einkäufe für den täglichen Bedarf
Nicht übernommen werden umfangreiche Reinigungsarbeiten und sonstige Tätigkeiten wie:
- Fensterputzen
- Grundreinigungen
- Gartenarbeit
- handwerkliche Tätigkeiten
- Entrümpelung der Wohnung
- Versorgung von Haustieren
- Versorgung von anderen als im Antrag benannten Personen