§2 Sorgfaltspflicht und HaftungDas Leihobjekt ist mit Sorgfalt umzugehen und im Falle eines Schadens ist dies dem Verleiher mitzuteilen. Ein nicht sorgfältiger Verhalt mit dem Leihobjekt wird mit dem Ausschluss der Plattform gehandhabt sowie haftet der Entleiher auch für den daraus entstandenen Schaden, dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Bei sachgemäßen Umgang und die daraus folgenden normalen Gebrauchsspuren haftet der Verleiher.
§3 RücktrittDer Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt berechtig, sofern Vertragsbedingungen verletzt werden. Das Leihobjekt ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2Tagen an den Verleiher zurückzugeben.
*Shareyt ist kein Vertragspartner des Leihvertrags, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verleiher und dem Entleiher zustande.
Mit der Unterschrift bestätigen beide Partein die Richtigkeit der Angaben sowie stimmen Sie dem Vertrag zu.