• Leihvertrag

  • Verleiher

  •  -
  • Entleiher

  •  -
  • Leihobjekt

    §1Überlassung und Verwendung
  • Haftung

  • §2 Sorgfaltspflicht und Haftung
    Das Leihobjekt ist mit Sorgfalt umzugehen und im Falle eines Schadens ist dies dem Verleiher mitzuteilen. Ein nicht sorgfältiger Verhalt mit dem Leihobjekt wird mit dem Ausschluss der Plattform gehandhabt sowie haftet der Entleiher auch für den daraus entstandenen Schaden, dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Bei sachgemäßen Umgang und die daraus folgenden normalen Gebrauchsspuren haftet der Verleiher.

  • Rücktritt

  • §3 Rücktritt
    Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt berechtig, sofern Vertragsbedingungen verletzt werden. Das Leihobjekt ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von Tagen an den Verleiher zurückzugeben.

  • Start der Leihgabe*
     . .
  • Ende der Leihgabe*
     . .
  • *Shareyt ist kein Vertragspartner des Leihvertrags, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verleiher und dem Entleiher zustande.

    Mit der Unterschrift bestätigen beide Partein die Richtigkeit der Angaben sowie stimmen Sie dem Vertrag zu.

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