Achtung:
Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet waren und keine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit der Mutter abgegeben haben, also nicht Inhaber des elterlichen Sorgerechts sind, können mit diesem Antrag nicht Inhaber der elterlichen Sorge werden. Diese wenden sich bitte an einen Rechtsanwalt, die öffentlichen Beratungsstellen oder die Rechtsantragsstelle des Familiengerichts (hier erfolgt allerdings keine Beratung).