Hinweise zur Wohnflächenberechnung nach DIN 277: Hier werden nicht nur die reinen Wohnflächen berücksichtigt, sondern auch alle Nutz- und Funktionsflächen in einem Haus/ einer Wohnung. Dazu zählen sowohl alle Flächen im Keller als auch alle Balkone. Wichtig: Auch Flächen unter Dach- und Treppenschrägen etc. werden zu 100 % auf die Wohnfläche angerechnet.