Ein Beamter oder ein Mitglied des Systems, der/die mit ihm/ihr im zweiten Grad durch Heirat oder im dritten Grad durch Blutsverwandtschaft verbunden ist, kann nicht auf einen mit öffentlichen Mitteln besoldeten Posten ernannt werden. Darüber hinaus darf eine Person nicht das Gehalt oder andere Beschäftigungsbedingungen eines Verwandten beaufsichtigen oder kontrollieren.