• GPS Offenlegungsformular

  • Informationen zu Käufer, Fahrzeug und Gerät

  • Format: (000) 000-0000.
  • Datum
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  • BITTE LESEN UND UNTERZEICHNEN SIE JEDE DER UNTENSTEHENDEN ERKLÄRUNGEN, UM ZU BESTÄTIGEN, DASS DER KÄUFER DIESE BEDINGUNGEN GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT HAT.

    1. Der Käufer versteht die Installation des Systems im Fahrzeug und stimmt ihr zu. Der Käufer erkennt außerdem an, dass er möglicherweise ein Fahrzeug von einer anderen Quelle erwerben kann, bei der das System nicht installiert sein muss, er sich jedoch für den Kauf des Fahrzeugs mit installiertem System entschieden hat.

    2. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass das System GPS-Technologie einsetzt, um das Fahrzeug jederzeit zu überwachen und zu lokalisieren sowie eine vollständige Aufzeichnung der Geschwindigkeit, Richtung, Bewegung, Position und Zeiten des Fahrzeugs für jeden aufgezeichneten Gegenstand zu führen. Der Käufer weiß und akzeptiert außerdem, dass das System vom Händler/Abtretungsempfänger auf jede Art und Weise genutzt werden kann, die seine Fähigkeiten zulassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    2.a. Bevor der Zessionar dem Erwerb des Vertrags zustimmt, muss er die Orte und Zeiten angeben, an denen sich das Fahrzeug befindet, um den Wohnsitz und die Beschäftigung des Käufers zu bestätigen.

    2.b. Verfolgung und Ortung des Fahrzeugs nach Ermessen des Händlers/Beauftragten zu jedem Zeitpunkt und zu jeder Zeit;

    2.c. Führen einer Aufzeichnung der Bewegung und/oder des Standorts des Fahrzeugs zu verschiedenen Terminen und Uhrzeiten oder zu jeder Zeit nach Ermessen des Händlers/Beauftragten;

    2.d. Wenn das Fahrzeug ein vordefiniertes geografisches Gebiet verlässt, das vom Händler/Beauftragten festgelegt wurde, benachrichtigt das System den Händler/Beauftragten automatisch über seinen Standort.

    2.e. Nutzung der Informationen des Systems zum Schutz des Händlers/Interessenehmers am Fahrzeug auf eine Art und Weise, die der Händler/Emissionsempfänger für akzeptabel hält;

    2.f. Bereitstellung von Informationen über die frühere oder aktuelle Bewegung und/oder den Standort des Fahrzeugs an Dritte, die den Händler/Abtretungsempfänger bei der Wahrung seiner Interessen unterstützen oder soweit dies nach geltendem Recht jederzeit und jederzeit zulässig ist.

    3. Der Käufer weiß und erkennt an, dass der Zweck des Systems darin besteht, den Händler/Interessenabtretungsempfänger am Fahrzeug zu schützen, und dass niemand gegenüber dem Käufer behauptet hat, dass es sich bei dem System um ein Diebstahlschutzsystem handelt oder dass es dem Käufer anderweitig zugute kommt. Der Käufer hat der Installation und Nutzung des Systems im Fahrzeug wegen möglicher Vorteile für den Käufer nicht zugestimmt. Der Käufer erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass der Händler/Abtretungsempfänger im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs das System nutzen kann, um Informationen an Strafverfolgungsbehörden, Versicherer und/oder andere Dritte weiterzugeben, die an der Untersuchung, Anpassung oder Beilegung des Fahrzeugs beteiligt sind jeglicher Anspruch. Der Käufer verpflichtet sich, den Händler/Abtretungsempfänger unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug und/oder das System gestohlen wird.

    4. Der Käufer akzeptiert, dass der Händler/Abtretungsempfänger nicht für zufällige oder Folgeschäden haftet, die sich aus der Nutzung des Systems in der in dieser Vereinbarung angegebenen Weise ergeben.

    5. Der Käufer versteht und stimmt zu, dass das System jederzeit zur Verfolgung des Fahrzeugs verwendet werden kann, sei es auf öffentlichem oder privatem Gelände, und dass der Käufer durch seine Zustimmung zur Installation und Nutzung des Systems auf jeglichen Anspruch auf Vertraulichkeit oder ein Recht darauf verzichtet Privatsphäre im Zusammenhang mit dem Betrieb, Händler/Nutzungsempfänger des Systems und wem der Händler/Empfänger Systeminformationen und -daten zur Verfügung stellt, sofern das geltende Recht nichts anderes vorsieht. Der Käufer akzeptiert, dass alle vom Händler/Abtretungsempfänger über das System erhaltenen Informationen den Datenschutzrichtlinien des Händlers/Abtretungsempfängers unterliegen, die dem Käufer auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt wurden oder werden. Der Käufer versteht darüber hinaus und stimmt zu, dass die Erfassung von Informationen durch das System Auswirkungen auf Dritte im Fahrzeug haben kann und dass der Käufer allein für die Benachrichtigung verantwortlich ist
    dass ihre Bewegung und/oder ihr Standort im Fahrzeug verfolgt werden können.

    6. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass das System nicht ihm, sondern dem Händler/Rechtsnachfolger gehört.

    7. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass für das System oder seine Installation im Fahrzeug keine Zahlung oder Gebühr erhoben wurde und dass der Barpreis, den der Käufer für das Fahrzeug zu zahlen bereit war, dadurch in keiner Weise erhöht wurde Systeminstallation.

    8. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass der Händler/Abtretungsempfänger jederzeit das Recht hat, die Rechte, Titel und Interessen aus dem Vertrag abzutreten. Die Bedingungen und Umstände dieser Vereinbarung werden nicht berührt, wenn der Händler/Abtretungsempfänger den Vertrag abtritt, es sei denn, der Abtretungsempfänger wird Vertragspartei.

    9. Die Installation und Wartung des Systems im Fahrzeug ist eine wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung des Fahrzeugkaufs durch den Händler/Abtretungsempfänger und stellt als solche eine Gegenleistung für die Bestimmungen dieser Vereinbarung und des Vertrags dar.

    10. Der Käufer weiß und akzeptiert, dass, wenn er das System manipuliert, modifiziert, abtrennt oder vom Fahrzeug entfernt, der Käufer zusätzlich zu allen anderen dem Händler/Abtretungsempfänger zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln für die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Systems verantwortlich ist.

    11. Nur der Händler/Abtretungsempfänger, der Abtretungsempfänger oder einer seiner bevollmächtigten Vertreter ist berechtigt, Wartungsarbeiten am System oder einer seiner Komponenten durchzuführen, sofern der Käufer dies versteht und zustimmt. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug dem Händler/Abtretungsempfänger oder einem seiner Vertreter während der normalen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stellen, wenn während der Laufzeit des Vertrags oder dieser Vereinbarung eine Wartung oder Reparatur des Systems erforderlich ist. Mit Ausnahme der in Abschnitt 10 oben genannten Reparaturen erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass die Kosten aller Reparaturen am System vollständig vom Händler und/oder Bevollmächtigten getragen werden.

    12. Der Käufer versteht und akzeptiert, dass der Käufer ohne vorherige Zahlung aller ausstehenden Beträge im Rahmen des Vertrags kein Recht hat, das Fahrzeug an eine andere Partei zu verkaufen, einzutauschen oder anderweitig zu übertragen. Der Käufer erkennt außerdem an und stimmt zu, dass er im Falle eines Verkaufs, einer Inzahlungnahme oder einer anderen Übertragung die andere Partei über die Existenz des Systems sowie über die Adresse und die Adresse des Händlers/Namensempfängers informieren muss und dass das System dies auch tun wird nicht deaktiviert oder entfernt werden, bis alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge bezahlt wurden.

     

    Der Käufer bestätigt den Erhalt dieser Vereinbarung, indem er unten unterschreibt:

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