• Bleibasierte Farbdiskussionsformular

  • Leit-Warnhinweis

    Jedes Grundstück kann bleihaltige Farben enthalten, wodurch bei kleinen Kindern und schwangeren Frauen das Risiko einer Bleivergiftung besteht. Vor der Anmietung einer Immobilie aus der Zeit vor 1978 muss der Verkäufer dem Käufer anhand von Risikobewertungen oder Inspektionen alle Informationen über die Gefahren bleihaltiger Farben zur Verfügung stellen. Es wird empfohlen, diese Beurteilung und Inspektion vor dem Kauf durchzuführen. Der Käufer muss außerdem eine staatlich genehmigte Broschüre zur Vorbeugung von Bleivergiftungen erhalten.

  • Offenlegung des Vermieters/Verkäufers

  • Vorhandensein bleihaltiger Farben und/oder Gefahren durch bleihaltige Farben
  • Dem Verkäufer zur Verfügung stehende Aufzeichnungen und Berichte
  • Bestätigung des Käufers

  • Käufer hat
  • Käufer hat
  • Zertifizierung der Genauigkeit

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