1. Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt ein (1) Jahr ab Unterzeichnung, vorbehaltlich einer Verlängerung im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien.
2. Zwischen dem Vertreter und der Property Company of Friends, Inc. (PCFI) besteht trotz der im Folgenden genannten Pflichten des Vertreters kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.
3. Pflichten des Bevollmächtigten: (a)sich alle schriftlichen Richtlinien der PCFI zu besorgen, zu lesen und strikt einzuhalten; (b)ausschließlich Immobilien der PCFI zu verkaufen; (c)den Käufern unverzüglich bei der Ausfertigung aller offiziellen Dokumente der PCFI zum Abschluss des Verkaufs zu helfen, einschließlich der Darlehensdokumente von Banken/Finanzierungsgesellschaften; (d)ohne die schriftliche Genehmigung eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Mitarbeiters von Pro-Friends seinen Verkauf nicht an eine andere Gruppe zu verlagern oder zu übertragen; (e)PCFI mindestens 30 Tage im Voraus zu benachrichtigen, falls er/sie beschließt, die Agentur zu verlassen; und (f)alle Verkaufspakete und Materialien, die er/sie von PCFI erhalten hat, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Agentur zurückzugeben.
4. PCFI kann den Vertrag jederzeit aufkündigen, wenn der Vertreter: (a) falsche Angaben im Antrag macht; (b) sich nicht an die schriftlichen Richtlinien hält; (c) eine Handlung begeht, die den Interessen von PCFI, seinen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, anderen Vertretern sowie seinen Projekten schadet; (d) Dokumente fälscht oder zur Fälschung von Dokumenten anstiftet, um einen Verkauf zu erzielen; und (e) eine Handlung vornimmt, die nicht schriftlich von PCFI genehmigt wurde.
5. Die oben genannten Pflichten, die dem Vertreter auferlegt werden, dienen nicht der Kontrolle des Vertreters durch PCFI, sondern lediglich der ordnungsgemäßen Führung seiner Geschäfte.