GRUPPENVERSICHERUNGSBESTIMMUNGEN
Die Gesellschaft kann dem Subunternehmer anbieten, die Leistungen der folgenden Gruppenversicherungen (die von der Gesellschaft abgeschlossen wurden) in Anspruch zu nehmen:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Deckung für bestimmte Ereignisse bietet, die eintreten, während der Subunternehmer direkt von der Gesellschaft beauftragt wird; und/oder
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- eine gesetzliche Haftpflichtversicherung des Frachtführers, die bestimmte Haftungen abdeckt, die durch physischen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Waren und Gütern entstehen, die der Subunternehmer (oder die Angestellten, unabhängigen Auftragnehmer, Bediensteten oder Beauftragten des Subunternehmers) im Auftrag der Gesellschaft befördert
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Die Teilnahme an einer der oben genannten Policen ist freiwillig.
Es liegt im Ermessen des Subunternehmers, ein Angebot zur Deckung anzunehmen oder abzulehnen.
Wenn der Subunternehmer das Angebot zur Deckung der oben genannten Gruppenversicherungen annimmt und von der Gesellschaft genehmigt wird, wird dem Subunternehmer ein festgelegter Betrag zur Deckung der Kosten der Gruppenversicherungen in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird von den Frachtkosten abgezogen.