Geschäftsbedingungen
AUSZAHLUNG DES DARLEHENS
Die Bank zahlt den Nettoerlös des Darlehens nach meiner Wahl innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach der Bewilligung entweder per Managerscheck, Überweisung oder Barauszahlung auf das von mir gewählte Bankkonto aus. Der Antragsteller erhält eine telefonische Benachrichtigung und wählt dann die Auszahlungsart.
VERNICHTETER, VERLORENER ODER GESTOHLENER SCHECK DES VERWALTERS
Sollte der Scheck des Verwalters vernichtet werden, verloren gehen oder gestohlen werden, muss der Darlehensnehmer/Antragsteller dies unverzüglich über unsere Hotline melden.
RÜCKZAHLUNG
Der Darlehensnehmer muss den Darlehensbetrag zu den von den Parteien vereinbarten Bedingungen zurückzahlen, einschließlich der Zinsen und anderer Gebühren. Im Falle eines Zahlungsverzugs haftet der Darlehensnehmer mit zusätzlichen 5%. Alle Zahlungen erfolgen entweder über einen der verfügbaren Zahlungskanäle, wie z.B. eine Bankfiliale oder ein ausgewiesenes Zahlungszentrum. Für nicht gezahlte Gebühren im Zusammenhang mit einer solchen Zahlung wird weiterhin eine Gebühr für Zahlungsverzug erhoben.
ÄNDERUNG VON INFORMATIONEN
In jedem Fall, in dem sich Informationen über den Antragsteller oder den Darlehensnehmer ändern, muss der Antragsteller oder der Darlehensnehmer die Bank über die Änderung der Informationen über den Antragsteller oder den Darlehensnehmer informieren.
VORAUSZAHLUNG UND ÜBERZAHLUNG
Der Zuschussempfänger kann in jedem Fall eine Überzahlung oder Vorauszahlung für sein Darlehen leisten. Der Überschuss der Zahlung wird auf den nächsten Abrechnungszeitraum angerechnet.
KONTOAUSZÜGE
Die Kontoauszüge werden per Post an die vom Darlehensnehmer gewählte Adresse oder an die vom Darlehensnehmer im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Auf dem Kontoauszug werden das Fälligkeitsdatum, der Gesamtbetrag, der fällige Mindestbetrag und andere Beträge für den Monat sowie die Anzahl der noch nicht abgerechneten Raten angegeben.
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Abrechnung ergeben, sollten der Bank innerhalb von 60 Tagen mitgeteilt werden. Unterbleibt eine solche Mitteilung, gilt die Rechnung als vom Darlehensnehmer als wahr und korrekt angesehen.
DATENSCHUTZ
Wir glauben und respektieren die Privatsphäre eines jeden Einzelnen. Wir werden die persönlichen und sensiblen Daten unserer Kunden ohne deren Zustimmung weder verkaufen, vermieten, weitergeben noch in irgendeiner Form offenlegen.
STREITIGKEITEN
Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Darlehensvertrag ergeben, werden nach Wahl der Parteien durch ein Schiedsverfahren beigelegt. Die Sprache, die im Schiedsverfahren verwendet wird, ist die englische Sprache. Die Anzahl der Schiedsrichter für das Schiedsverfahren wird von beiden Parteien einvernehmlich bestimmt. Der Schiedsspruch basiert auf allen von beiden Parteien angegebenen Tatsachen und Umständen, wodurch der Schiedsspruch endgültig und für die beteiligten Parteien bindend ist. Die unterlegene Partei trägt die Kosten für das Schiedsverfahren und andere rechtliche Gebühren, einschließlich der Anwaltskosten.