BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
1. KORREKTHEIT DER INFORMATIONEN.
Mit dem Einreichen dieses Formulars versichern Sie, dass die hierin gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind. Jede falsche Darstellung oder unrichtige Angabe, die von der Bank festgestellt wird, ist ein Grund für die Verweigerung oder Ablehnung des Darlehens.
2. DARLEHENSZINSEN.
Der Darlehensnehmer zahlt das Darlehen innerhalb eines Jahres mit einem Zinssatz von zwölf Prozent (12%) pro Jahr in gleichen monatlichen Raten, die an jedem fünfzehnten (15.) Tag eines jeden Monats zu zahlen sind. Der Zinssatz ist bei der letzten Zahlung der Darlehenslaufzeit zu zahlen.
3. VERZÖGERTE ZAHLUNG.
Bei verspäteter Zahlung durch den Darlehensnehmer werden monatlich Verzugszinsen in Höhe von drei Prozent (3 %) des Ratenbetrags erhoben.
4. VORAUSZAHLUNGEN.
Der Darlehensnehmer kann die Raten im Voraus zahlen oder das Darlehen jederzeit in voller Höhe zurückzahlen.
5. VERSICHERUNG.
Der Darlehensnehmer trägt die Kosten für die Versicherung des geliehenen Betrags.
6. ZAHLUNGSWEISE DES DARLEHENS.
Der Darlehensnehmer leistet die Zahlungen im Rahmen dieses Darlehens entweder in bar, in Form von Schecks oder in Form von begebbaren Wertpapieren an eine beliebige Zweigstelle der Bank.
7. STREITIGKEITEN IM FALLE EINER VERLETZUNG.
Im Falle von Streitigkeiten, Ansprüchen oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Verletzung dieses Vertrages ergeben, können sich die Parteien einem von beiden Parteien gewählten Schiedsgericht unterwerfen. Die Kosten und Auslagen des Verfahrens werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Darüber hinaus trägt die unterlegene Partei die Anwaltskosten der obsiegenden Partei, mit Ausnahme der Kosten für den Streitwert.
8. VERTRAULICHKEIT.
Alle Informationen, die die Bank im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, werden als vertrauliche Informationen anerkannt. Die Bank ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. TRENNBARKEITSKLAUSEL.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, so gilt dies nur für die betreffende Bestimmung; die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben gültig und durchsetzbar.
10. ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG.
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung gelten nur dann als vereinbart, wenn ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument vorliegt.
11. ZUSAMMENARBEITEN.
Diese Vereinbarung kann in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle zusammen eine einzige Vereinbarung darstellen.
12. ANWENDBARES RECHT.
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich den Gesetzen des Staates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
13. VERHÄLTNIS.
Diese Vereinbarung kommt den Rechtsnachfolgern und Zessionaren der Vertragsparteien zugute und ist für diese verbindlich.
14. NICHTVERZICHT.
Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Einhaltung und Erfüllung einer der Bestimmungen, Bedingungen und Zusagen zu bestehen, kann nicht als Verzicht der genannten Partei auf eine solche Verletzung angesehen werden. Nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung und ordnungsgemäße Unterzeichnung durch die Parteien kann ein ordnungsgemäßer Verzicht als gegeben angesehen werden.