• Offenlegungsformular für Vermieter und Mieter

  • Das Gesetz des Bundesstaates verlangt von Immobilienmaklern, die als Vermittler von Vermietern oder Mietern von Immobilien tätig sind, Informationen über die Art der angebotenen Immobiliendienstleistungen oder die Art der Rechte und Pflichten, die durch die Beziehung entstehen, bereitzustellen.

  • Kommanditist des Vermieters

    Der Vertreter des Vermieters muss Folgendes beachten:

    • Der Makler darf keine vertraulichen Informationen des Vermieters an irgendeine Partei weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
    • Der Makler kann verpflichtet werden, einem Mieter ansonsten nicht offengelegte nachteilige wesentliche Fakten über die Immobilie offenzulegen.
    • Der Makler muss alle schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Gegenangebote der Hauptparteien rechtzeitig vorlegen.
    • Der Makler muss mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt vorgehen, die im besten Interesse des Vermieters sind.

    Eine schriftliche Vereinbarung ist erforderlich, um eine Vermieter-Vermittlungsbeziehung zu schaffen.

  • Kommanditist des Mieters

    Der Vertreter des Mieters hat Folgendes zu beachten:

    • Der Makler darf ohne die Zustimmung des Mieters keine persönlichen oder vertraulichen Informationen des Mieters offenlegen, es sei denn, eine solche Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.
    • Der Makler darf der anderen Partei alle wesentlichen Informationen in Bezug auf die Fähigkeit des Mieters, einen Vertrag abzuschließen, offenlegen.
    • Der Makler muss alle schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Gegenangebote der Hauptparteien rechtzeitig vorlegen.
    • Der Makler muss mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt vorgehen, die dem Interesse des Mieters dienen.

    Es sei darauf hingewiesen, dass eine schriftliche Vereinbarung nicht erforderlich ist, um einen Vermittlungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Makler zu schließen.

  • Doppelvertretung

    Ein Makler, der sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter arbeitet, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

    • Der Makler darf dem Vermieter nicht verraten, dass der Mieter bereit ist, mehr als den angebotenen Preis zu zahlen.
    • Der Makler darf dem Mieter nicht mitteilen, dass der Vermieter bereit ist, einen niedrigeren Preis für seine Preisvorstellung in Betracht zu ziehen.
    • Der Makler darf nur zum Vorteil einer Partei handeln.
    • Der Makler muss für beide Parteien mit angemessenem Geschick und Sorgfalt vorgehen.

    Es ist notwendig, dass die Offenlegung und die Zustimmung zur Doppelvertretung von beiden Parteien gegeben wird.

  • Mit meiner Unterschrift erkenne ich an, dass dies weder eine geschäftliche Verpflichtung darstellt, noch als Vertrag zu betrachten ist. Ich habe die Informationen, die in dieser Mitteilung enthalten sind, gelesen und bestätige, dass ich sie erhalten habe. Dieses Formular wurde mir durch      von der Firma     ein lizenzierter Immobilienmakler, der im Interesse des Auftraggebers handelt:   überreicht. In der Beziehung als

  • Für die Doppelvertretung: Makler  wurde zur Interessenvertretung des Mieters benannt; und    wurde zur Interessenvertretung des Vermieters benannt. Ich/Wir haben eine Kopie dieses Vertrages erhalten:

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