Doppelvertretung
Ein Makler, der sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter arbeitet, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Makler darf dem Vermieter nicht verraten, dass der Mieter bereit ist, mehr als den angebotenen Preis zu zahlen.
- Der Makler darf dem Mieter nicht mitteilen, dass der Vermieter bereit ist, einen niedrigeren Preis für seine Preisvorstellung in Betracht zu ziehen.
- Der Makler darf nur zum Vorteil einer Partei handeln.
- Der Makler muss für beide Parteien mit angemessenem Geschick und Sorgfalt vorgehen.
Es ist notwendig, dass die Offenlegung und die Zustimmung zur Doppelvertretung von beiden Parteien gegeben wird.