Pflichten und Verantwortung des Studenten
Es liegt in der Verantwortung des Studenten, die hierin enthaltenen Richtlinien zu befolgen und sich mit den von der Universität festgelegten Richtlinien, die von Zeit zu Zeit überarbeitet werden können, vertraut zu machen. Im Folgenden sind die allgemeinen Richtlinien der Universität für die Nutzung des dem Studenten zugewiesenen Hauses aufgeführt:
1. Der Student darf ohne vorherige Zustimmung der Universität keine Haustiere im Haus halten. Ausgenommen sind Haustiere, die in einem Aquarium mit höchstens 5 Gallonen Wasser untergebracht werden können.
2. Dem Studenten ist es nicht gestattet, die innere Struktur des Hauses zu verändern oder zu modifizieren, es sei denn, die Universität erteilt eine andere Genehmigung.
3. Der Student ist verpflichtet, während seines Aufenthalts in einem Studentenwohnheim für angemessene Belüftung zu sorgen. Die Universität haftet nicht für Schäden, die durch Schimmel oder Mehltau aufgrund von Umweltveränderungen entstehen.
4. Dem Studenten ist es nicht gestattet, Wände zu durchstoßen oder Haken an Wänden oder Decken anzubringen, ohne die Genehmigung der Universität einzuholen.
5. Der Student ist verpflichtet, der Universität unverzüglich alle Schäden an der ihm zugewiesenen Wohnung zu melden, insbesondere Schäden, die durch normale oder außergewöhnliche Abnutzung entstanden sind.
6. Der Student darf sich nicht weigern, die Räumlichkeiten zu öffnen oder zu schließen, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen durchzuführen oder Wartungsarbeiten, einschließlich der Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen, durch einen Vertreter, Mitarbeiter oder Angestellten der Universität durchzuführen.
7. Für Schäden, die der Student oder seine Familienangehörigen durch Fahrlässigkeit oder direktes Verschulden verursacht haben, ist der Student haftbar.