• Wohnheimvertrag für Studenten

    Wohnheimvertrag für Studenten
  • Dieser Wohnheimvertrag für Studenten (die "Vereinbarung") wird von und zwischen dem Büro für studentische Angelegenheiten der Universität (im Folgenden als "Universität" bezeichnet) und dem unterzeichnenden Studenten, dessen Name unten erscheint, (im Folgenden als "Student" bezeichnet) geschlossen.

    Diese Vereinbarung wird zwischen der Universität und dem/der einzelnen Studierenden geschlossen, wenn der/die Studierende einen Zuschuss zur Berechtigung oder eine Lizenz zur Nutzung der Einrichtungen der Universität erhält.

  • Anspruchsberechtigung
    Ein Student, der für das Studentenwohnheimprogramm in Frage kommt, ist definiert als ein Student, der offiziell für das laufende Schuljahr als Vollzeitstudent (12 Einheiten) für einen Kurs oder ein akademisches Programm zugelassen ist, das eine physische Anwesenheit erfordert.

    Ist der Student verheiratet, können seine direkten Familienangehörigen, einschließlich der unter 18-Jährigen, in dem zugewiesenen Studentenwohnheim untergebracht werden.

    Als Nachweis für die Abstammung und Abhängigkeit kann von einem Studenten die Vorlage folgender Dokumente verlangt werden 1) Geburtsurkunde der Kinder; 2) Heiratsurkunde; 3) Steuererklärungen; 4) Adoptionsurkunde; 5) alle anderen relevanten Dokumente, die zum Nachweis der Abstammung erforderlich sind.
  • Wer nicht teilnahmeberechtigt ist
    Ein Student, der sich zu irgendeinem Zeitpunkt von der Universität zurückzieht oder aus irgendeinem Grund entlassen wurde, kann nicht am Programm teilnehmen. Ebenso ist ein Student, der seinen Studiengang abschließt, nicht mehr für das Programm zugelassen.
  • Unterkunft
    Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch nach Ablauf des akademischen Zeitraums, in dem der Student nicht zurückgetreten ist oder den akademischen Studiengang, den er oder sie absolviert hat, nicht abgeschlossen hat, es sei denn, die Universität hat dem Studenten oder der Studentin eine Mitteilung über die Beendigung dieser Vereinbarung gemacht.

    Die Universität kann ebenfalls nach eigenem Ermessen dem Studenten, der seinen Abschluss gemacht hat, eine Verlängerung der Vereinbarung gewähren, wenn sie einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung erhält.
  • Zahlung und Zahlungszeitraum
    Berechtigte Studenten können das ihnen zugewiesene Haus für einen Betrag von einhundert Dollar ($100.00) pro Monat exklusiv nutzen.

    Eine Kaution in Höhe von zweihundert Dollar ($200,00) ist bei Bestätigung der Nutzung des zugewiesenen Hauses an den Studenten zu zahlen. Der Betrag wird dem Studenten nach Beendigung oder Kündigung dieser Vereinbarung zurückerstattet, vorbehaltlich von Abzügen aufgrund von Schäden, die während des Aufenthalts des Studenten am zugewiesenen Haus entstanden sind.

    Der Student hat die Möglichkeit, vierteljährlich, monatlich, pro Semester oder jährlich zu zahlen. Der Student kann bei der Einschreibung eine der verfügbaren Optionen wählen. Der Student kann in bar, mit Karte oder durch Ratenzahlung der Studiengebühren bezahlen.

    Die Zahlungen können über das Bursar Office der Universität oder online über das Online-Zahlungsportal der Universität erfolgen.
  • Untervermietung
    Kein Student, der für das Studentenwohnheimprogramm zugelassen ist, darf die Wohnung ganz oder teilweise an eine andere Person untervermieten.
  • Pflichten und Verantwortung des Studenten
    Es liegt in der Verantwortung des Studenten, die hierin enthaltenen Richtlinien zu befolgen und sich mit den von der Universität festgelegten Richtlinien, die von Zeit zu Zeit überarbeitet werden können, vertraut zu machen. Im Folgenden sind die allgemeinen Richtlinien der Universität für die Nutzung des dem Studenten zugewiesenen Hauses aufgeführt:

    1. Der Student darf ohne vorherige Zustimmung der Universität keine Haustiere im Haus halten. Ausgenommen sind Haustiere, die in einem Aquarium mit höchstens 5 Gallonen Wasser untergebracht werden können.
    2. Dem Studenten ist es nicht gestattet, die innere Struktur des Hauses zu verändern oder zu modifizieren, es sei denn, die Universität erteilt eine andere Genehmigung.
    3. Der Student ist verpflichtet, während seines Aufenthalts in einem Studentenwohnheim für angemessene Belüftung zu sorgen. Die Universität haftet nicht für Schäden, die durch Schimmel oder Mehltau aufgrund von Umweltveränderungen entstehen.
    4. Dem Studenten ist es nicht gestattet, Wände zu durchstoßen oder Haken an Wänden oder Decken anzubringen, ohne die Genehmigung der Universität einzuholen.
    5. Der Student ist verpflichtet, der Universität unverzüglich alle Schäden an der ihm zugewiesenen Wohnung zu melden, insbesondere Schäden, die durch normale oder außergewöhnliche Abnutzung entstanden sind.
    6. Der Student darf sich nicht weigern, die Räumlichkeiten zu öffnen oder zu schließen, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen durchzuführen oder Wartungsarbeiten, einschließlich der Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen, durch einen Vertreter, Mitarbeiter oder Angestellten der Universität durchzuführen.
    7. Für Schäden, die der Student oder seine Familienangehörigen durch Fahrlässigkeit oder direktes Verschulden verursacht haben, ist der Student haftbar.

  • Verzug
    Die Universität hat das Recht, das dem Studenten zugewiesene Eigentum sofort wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Student gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung oder gegen Richtlinien des Studentenhandbuchs verstößt, was mit einem Ausschluss geahndet werden kann.
  • Räumung der Räumlichkeiten
    Bei Beendigung dieser Vereinbarung hat der Student die ihm zugewiesene Studentenwohnung zu räumen. Eine Inspektion der Räumlichkeiten wird durchgeführt. Jegliche Schäden an den Räumlichkeiten sind vom zugewiesenen Studenten zu tragen, mit Ausnahme von Schäden, die auf akzeptablen oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
  • Höhere Gewalt
    Die Universität haftet nicht für die Nichterfüllung einer der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen, auf die die Universität keinen Einfluss hat oder die sie nicht verhindern konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, innere Unruhen, Terrorismus, Krieg, Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, einschließlich endemischer, epidemischer, pandemischer oder ausbrechender Krankheiten.

    Die Universität behält sich das Recht vor, jede Wohneinrichtung im Interesse der Gesundheit und Sicherheit der Studierenden zu schließen. In solchen Fällen behält sich die Universität das Recht vor, die Unterkunftsgebühren zu ändern oder anzupassen, wenn sie dies für angemessen hält. Voraussetzung ist ferner, dass die Universität die Räumung angeordnet hat.
  • BESTÄTIGUNG

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Bedingungen dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit meiner Berechtigung zur Teilnahme am Programm für studentisches Wohnen gelesen habe. Ich erkläre hiermit, dass ich hinreichend über meine Pflichten informiert wurde und die Möglichkeit hatte, unklare Fragen zum Studentenwohnheimprogramm zu klären, und unterzeichne diese Vereinbarung aus freien Stücken und in der vollen Absicht, durch sie gebunden zu sein, frei von jeglichen Anreizen oder Zusicherungen.

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