Alle angegebenen Sachspenden müssen:
von einem Dritten, entweder einer Einzelperson oder einer Organisation, bereitgestellt werden, nicht vom Zuschussempfänger.
Sie müssen für zulässige Kosten und Aktivitäten verwendet werden, die in Ihrem genehmigten Projektbudget enthalten waren.
Sie müssen durch Unterlagen belegt werden, die den Marktwert der gelieferten Waren oder Dienstleistungen bestätigen.
Sie können zwar zulässige Sachspenden von Dritten verwenden, um die Anforderungen für Ihren Zuschuss zu erfüllen, aber Sie können von der NEA keine Erstattung für Sachspenden erhalten.