• Videoproduktion Anfrageformular

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  • Drohnenaufnahmen gewünscht?*
  • Drohnenaufnahmen brauchen Vorlauf

    Wir planen sie gern ein, müssen den Drehort aber vorher prüfen. In Deutschland gilt: Wer eine Drohne ab 250 Gramm oder mit Kamera betreibt, muss beim Luftfahrt-Bundesamt registriert sein, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung haben und die e-ID am Gerät führen. Je nach Drohnenklasse kommt der EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das Fernpilotenzeugnis A2 hinzu. Für Bestandsdrohnen über 250 Gramm ohne C-Klassifizierung ist seit dem 1. Januar 2024 nur noch die Kategorie A3 zulässig — mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

    Der Flug über Wohngrundstücke setzt nach § 21h LuftVO die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer voraus. In Geozonen — etwa nahe Flughäfen, Krankenhäusern, Justizanstalten oder Naturschutzgebieten — ist zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde nötig. Geflogen wird in Sichtweite und bis 120 Meter über Grund.

    Bitte geben Sie uns den genauen Drehort an. Für Genehmigungen sollten Sie mehrere Wochen einplanen.

  • Ist der geplante Drehort Privatgelände?*
  • Bitte klären Sie vorab, wer Eigentümer des Grundstücks ist — wir brauchen die Zustimmung schriftlich.

  • Werden Personen erkennbar aufgenommen?*
  • Wer wird zu sehen sein?*
  • Erkennbare Personen brauchen eine Einwilligung

    Sobald Menschen im Video erkennbar sind, benötigen wir vor der Veröffentlichung ihre schriftliche Einwilligung. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden; parallel gilt die DSGVO, weil Filmaufnahmen personenbezogene Daten sind. Die Ausnahmen des § 23 KUG — Zeitgeschichte, Beiwerk, Versammlungen — greifen bei werblicher Nutzung praktisch nie.

    Wir stellen Ihnen eine Einwilligungserklärung bereit, die Medien, Kanäle, Gebiet und Dauer einzeln benennt. Pauschale Erklärungen „für alle Zwecke" sind unwirksam, deshalb fragen wir den Verwendungszweck oben ab.

    Bitte planen Sie ein, dass die Einwilligungen vor dem Drehtag vorliegen. Fehlt eine, können wir die betreffenden Aufnahmen nicht verwenden.

  • Bei Minderjährigen brauchen wir die Unterschrift der Sorgeberechtigten. Ab etwa 14 Jahren sollte zusätzlich die oder der Jugendliche selbst unterschreiben.

  • Einwilligungen von Beschäftigten müssen nach § 26 Abs. 2 BDSG in der Regel schriftlich vorliegen, sie sind freiwillig und jederzeit widerrufbar. Ein Widerruf nach Veröffentlichung kann bedeuten, dass das Video angepasst werden muss — deshalb lohnt es sich, früh zu klären, wer vor die Kamera möchte.

  • Bei Aufnahmen im öffentlichen Raum lässt sich nicht von jeder Person im Hintergrund eine Einwilligung einholen. Wir achten darauf, dass Unbeteiligte nicht im Fokus stehen, und schneiden im Zweifel heraus.

  • Verwendungszweck & Kanäle

  • Für welchen Zeitraum?*
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  • Datenschutzhinweis

    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Angaben ist [Unternehmen], [Anschrift], [E-Mail]. Wir verarbeiten die hier eingegebenen Daten ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu erstellen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Wir speichern Ihre Anfrage, bis sie erledigt ist, und löschen sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Durchführung des Projekts erforderlich ist.

    Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Weitere Informationen: [Link zur Datenschutzerklärung].

    Disclaimer

    Diese Anfrage ist unverbindlich und stellt weder ein Angebot noch einen Vertragsabschluss dar. Termine gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als reserviert. Angaben zu Budget und Umfang dienen der Angebotsvorbereitung. Nutzungsrechte an den Aufnahmen werden gesondert im Auftrag vereinbart.

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