• Drehgenehmigung für private Drehorte

  • Angaben zur Produktion

  • Art der Produktion*
  • Format: 0000 0000000.
  • Drehort

  • Wo wird gedreht?*
  • Zeitraum

  • Drehbeginn*
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    2 digit month, 2 digit day, 4 digit year
  • Drehende*
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    2 digit month, 2 digit day, 4 digit year
  • Uhrzeit von*
  • Uhrzeit bis*
  • Aufbau ab
  • Abbau bis
  • Umfang der Dreharbeiten

  • Eingesetztes Equipment
  • Sind Aufbauten geplant, die über einfache Stative hinausgehen?*
  • Wird Strom vom Objekt benötigt?
  • Ist mit Lärmentwicklung zu rechnen?
  • Drohnenaufnahmen

  • Sind Drohnenaufnahmen geplant?
  • Drohnenaufnahmen brauchen Vorlauf. Wer eine Drohne ab 250 Gramm oder mit Kamera betreibt, muss beim Luftfahrt-Bundesamt registriert sein, eine Haftpflichtversicherung haben und die e-ID am Gerät führen. Je nach Drohnenklasse kommt der EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das Fernpilotenzeugnis A2 hinzu. Der Flug über Wohngrundstücke setzt nach § 21h LuftVO die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer voraus; in Geozonen ist zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde nötig. Geflogen wird in Sichtweite und bis 120 Meter über Grund.
  • Liegen Start- und Landeplatz auf dem Gelände des Drehorts?
  • Personen am Drehort

  • Werden Personen erkennbar aufgenommen?*
  • Hinweis zu erkennbaren Personen
  • Sind Beschäftigte oder Kundinnen und Kunden des Objekts betroffen?
  • Geplante Verwendung

  • Wo soll das Material veröffentlicht werden?*
  • Für welchen Zeitraum?*
  • In welchem Gebiet?*
  • Gegenleistung

  • Gegenleistung*
  • Versicherung

  • Genehmigung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer

  • Datum*
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  • Interne Angaben

  • Eingegangen am
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