Mit diesem Protokoll dokumentieren Sie die betriebsinterne Kalibrierung eines Prüfmittels. Kalibrieren bedeutet, die Abweichung gegenüber einem Normal festzustellen und festzuhalten, ohne Eingriff in das Gerät. Wird das Gerät eingestellt, ist das eine Justierung; danach sollte erneut kalibriert werden. Eine Eichung ist etwas anderes: Sie ist nur bei eichpflichtigen Geräten vorgeschrieben und darf ausschließlich von der Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle vorgenommen werden. Dieses Protokoll ersetzt keine Eichung und keinen akkreditierten Kalibrierschein.