• privater Kfz-Kaufvertrag

    Kaufvertrag über ein Gebrauchtkraftfahrzeug von privat
  • Verkäufer (privat)

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  • Käufer

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  • I. Fahrzeug

  •  . .
  •  . .
  • II. Gewährleistung

  • Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung
    erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung
    von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

  • III. Zusicherungen des Verkäufers

  • Der Verkäufer sichert Folgendes zu (nicht Zutreffendes bitte freilassen):

  • IV. Erklärung des Käufers

  • V. Kfz-Unterlagen und Bezahlung

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  • VI. Übergabebestätigung

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