Der Motorroller wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Ausgenommen sind nachfolgend ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften (s. Sondervereinbarungen).
1. Der Verkäufer sichert zu:
Der Käufer bestätigt den Empfang
Der Veräufer bestätigt den Empfang