Der Wohnwagen wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten