• Kaufvertrag Anhänger

    Kaufvertrag Anhänger
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  • Verkäufer (privat)

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  • Käufer

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  • Kfz-Anhänger

  • Nächste HU
     . .
  • Erstzulassung am
     . .
  • Gesamtpreis

  • Der Kfz-Anhänger wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

     

    Ggf. bestehender Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten.

  • I. Angaben des Verkäufers

  • 1. Der Verkäufer garantiert:

  • 2. Der Verkäufer erklärt,

  • dass der Kfz-Anhänger in der Zeit, in der es sein Eigentum war
  • 3. Der Verkäufer erklärt,

  • 3.1 dass der Kfz-Anhänger in der übrigen Zeit -soweit ihm bekannt-
  • 3.2 dass der Kfz-Anhänger -soweit ihm bekannt -

  • gewerblich genutzt wurde.
  • ein Importfahrzeug ist.
  • dass die Service-/Wartungsarbeiten lückenlos durchgeführt wurden.
  • dass das Serviceheft vorliegt.
  • 4. Ein Untersuchungsprotokoll des Kfz-Anhängers liegt vor.
  • II. Erklärungen des Käufers:

  • 1. Der Käufer meldet den Kfz-Anhänger unverzüglich bzw. bis zum angegeben Datum um.
     . .
  • III. Sondervereinbarungen:

  • Datum
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  • Der Käufer bestätigt den Empfang

  • Datum
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  • Der Veräufer bestätigt den Empfang

  • Datum
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