1.1. Dem Notar lag ein Abdruck des Grundbuchs vom {datumDes} vor. Die Beteiligten verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf eine erneute Grundbucheinsicht.
1.2. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Eigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen: