Die Küche wurde vom Käufer ausgiebig besichtigt und der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Verkäufer versichert, dass die Küche frei von Rechten Dritter ist. Die Küche bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Sollte die Küche nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, dann ist der Verkäufer berechtigt die Küche anderweitig zu veräußern. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Anzahlung bzw. des Kaufpreises. Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Der Käufer ist für den Abbau verantwortlich.