6.1. Das Wasserfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pfichten der
verkaufenden Person oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an die kaufende Person abgetreten.
6.2. Die verkaufende Person erklärt, dass sie alleinige(r) Eigentümer/in des Wasserfahrzeuges ist und dass das Wasserfahrzeug frei von Rechten Dritter ist. Die verkaufende Person stellt der kaufenden Person nach der vollständigen Bezahlung
und/oder Übergabe des Wasserfahrzeuges, alle zugehörigen Papiere sowie Betriebsanleitungen (soweit vorhanden) zur Verfügung.