3.1 ABGABE / GESUNDHEIT
Der oder die Verkäufer:in erklärt, das der Hund gesund und frei von parasiten ist, wie beispielsweise Flöhen und Ohrmilben oder Würmern, Der oder die Käufer:in hat das Recht, das Tier vor Abschluss des kaufvertrages tierärtzlich untersuchen zu lassen. Des Weiteren bestätigt der oder die Verkäufer:in, dass der Hund bzw. der Welpe mindestens acht Wochen (für Hunde aus Deutschland), bzw. 15 Wochen (für Hunde aus dem Ausland) alt ist, gechipt und in einer Heimntierdatenbank auf den oder die Verkäufer:in registriert ist.
3.2 IMPFUNGEN
Der Hund stammt von gesunden Elterntieren ab, ist mehrmals entwurt und hat die üblichen Schitzimpfungen, sowie die für den Import vorgeschriebenen Impfungen erhalten. Der oder die Verkäufer:in erklärt, dass der hund gegen Hepatitis, Staupe, Parovirose, Tollwut (Falls aus dem Ausland) und Zwingerhusten geimpft wurde und eine Wurmkur erhalten hat. Der oder die Verköufer:in übergibt dem oder der Käufer:in den Heimtier- oder EU-Pass, in dem alle Impfungen inkl. Art und Termin der Nachimpfungen festgealten sind.
3.3 VERBORGENE KRANKHEITEN ODER MÄNGEL
Der oder die Verkäufer:in berät den oder die Käufer:in über artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes. Der oder die Käufer:in hat das Recht, auch nach Übernahme des Hundes innerhalb des ersten Jahres mit diesbezüglichen Fragen an den oder die Verkäufer:in heranzutreten.
3.4 BERATUNG DURCH DEN ODER DIE VERKÄUFER:IN
Der oder die Verkäufer:in berät den oder die Käufer:in über artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes. Der oder die Käufer:in hat das Recht, auch nach Übernahme des Hundes innerhalb des ersten Jahres mit diesbezüglichen Fragen an den oder die Verkäufer:in heranzutreten.
3.5. BESICHTIGUNG DURCH DEN ODER DIE VERKÄUFER:IN
Der Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass dem oder der Verkäufer:in die Möglichkeit eingeräumt wird, die Tierhaltung des Käufers oder der Käuferin vor dem Kaufabschluss zu besichtigen.
3.6 BESICHTIGUNG DURCH DEN ODER DIE KÄUFER:IN
Der Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass dem oder der Käufer:in das Recht eingeräumt wird, sowohl die Welpen als auch das Muttertier vor dem Kaufabschluss bei dem oder der Verkäufer:in zu besichtigen.