• Hunde Kaufvertrag

    Kaufvertrag über einen Hund
    Hunde Kaufvertrag
  • 1. Vertragsparteien

  • 1.1 Verkäufer:in (Züchter:in)

  • Geburtsdatum
     . .
  • Format: (00000) 000-0000.
  • Gewerbliche Zucht?
  • Der oder die Verkäufer:in ist Eigentümer:in des unten angeführten Hundes.

  • 1.2 Käufer:in

  • Geburtsdatum
     . .
  • Format: (00000) 000-0000.
  • 2. Vertragsgegenstand

  • 2.1 Angaben zum Hund

  • Geburtsdatum
     . .
  • Der Hund ist
  • Der Hund führt einen
  • 2.2 Angaben zu den Elterntieren

  • 2.3 Der oder die Verkäufer:in verkauft dem oder der Käufer:in den oben erwähnten Hund zu den folgenden Preis-, Zahlungs- und Übergabebedingungen

  • Zahlungsmodalitäten:

  • Anzahlung:
  • Anzahlung am:
     . .
  • Restzahlung am:
     . .
  • Zahlugen erfolgen:
  • Übergabe des Hundes:

  • Übergabedatum:
     . .
  • 2.4 Sonstiges

  • III. Rechte und Pflichten des Verkäufers / der Verkäuferin

  • 3.1 ABGABE / GESUNDHEIT

    Der oder die Verkäufer:in erklärt, das der Hund gesund und frei von parasiten ist, wie beispielsweise Flöhen und Ohrmilben oder Würmern, Der oder die Käufer:in hat das Recht, das Tier vor Abschluss des kaufvertrages tierärtzlich untersuchen zu lassen. Des Weiteren bestätigt der oder die Verkäufer:in, dass der Hund bzw. der Welpe mindestens acht Wochen (für Hunde aus Deutschland), bzw. 15 Wochen (für Hunde aus dem Ausland) alt ist, gechipt und in einer Heimntierdatenbank auf den oder die Verkäufer:in registriert ist.

     

    3.2 IMPFUNGEN

    Der Hund stammt von gesunden Elterntieren ab, ist mehrmals entwurt und hat die üblichen Schitzimpfungen, sowie die für den Import vorgeschriebenen Impfungen erhalten. Der oder die Verkäufer:in erklärt, dass der hund gegen Hepatitis, Staupe, Parovirose, Tollwut (Falls aus dem Ausland) und Zwingerhusten geimpft wurde und eine Wurmkur erhalten hat. Der oder die Verköufer:in übergibt dem oder der Käufer:in den Heimtier- oder EU-Pass, in dem alle Impfungen inkl. Art und Termin der Nachimpfungen festgealten sind.

     

    3.3 VERBORGENE KRANKHEITEN ODER MÄNGEL

    Der oder die Verkäufer:in berät den oder die Käufer:in über artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes. Der oder die Käufer:in hat das Recht, auch nach Übernahme des Hundes innerhalb des ersten Jahres mit diesbezüglichen Fragen an den oder die Verkäufer:in heranzutreten.

     

    3.4 BERATUNG DURCH DEN ODER DIE VERKÄUFER:IN

    Der oder die Verkäufer:in berät den oder die Käufer:in über artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes. Der oder die Käufer:in hat das Recht, auch nach Übernahme des Hundes innerhalb des ersten Jahres mit diesbezüglichen Fragen an den oder die Verkäufer:in heranzutreten.

     

    3.5. BESICHTIGUNG DURCH DEN ODER DIE VERKÄUFER:IN

    Der Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass dem oder der Verkäufer:in die Möglichkeit eingeräumt wird, die Tierhaltung des Käufers oder der Käuferin vor dem Kaufabschluss zu besichtigen.

     

    3.6 BESICHTIGUNG DURCH DEN ODER DIE KÄUFER:IN

    Der Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass dem oder der Käufer:in das Recht eingeräumt wird, sowohl die Welpen als auch das Muttertier vor dem Kaufabschluss bei dem oder der Verkäufer:in zu besichtigen.

     

  • IV. Rechte und Pflichten des Käufers / der Käuferin

  • 4.1 ARTGERECHTE TIERHALTUNG

    Der oder die Käufer:in verpflichtet sich, den Hund artgerecht, fürsorglich und verantwortungsbewusst zu halten, zu füttern unde zu pflegen sowie für eine ausreichde tierärztliche Betreuung zu sorgen (unter anderem Schutzimpfungen und Gesundheitscheckhs in regelmäßigen Abständen). Die schriftlichen Anweisungen des Verkäufers oder der Verkäuferin über haltung, Pflege, Unterkunft und eventuellen Zuchthinweisen des Tieres berücksichtig er oder sie. Er oder sie unterlässt alle  Misshandlungen und Quälereien und duldet auch keine solchen durch Dritte. Dies regelt das Tierschutzgesetz.

     

    4.2 WEITERGABE DES HUNDES /MITTEILUNGSPFLICHT DES KÄUFERS / DER KÄUFERIN

    Der oder die Käufer:in verpflichtet sich, den oder die Verkäufer:in unverzüglich darüber zu infromeiren, wenn er oder sie den Hund aus irgendeinem Grund nicht mehr behalten kann, verkaufen oder verschenken will oder das Tier in ein Tierheim kommen soll. In diesem Fall bekommt zunächst der oder die ursprüngliche Verkäufer:in das Vorrecht eingeräumt, den und zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis zurück zu erwerben.

     

    4.3 NICHTEINGEWÖHNUNG / UNVERTRÄGLICHKEIT

    Bei Nichteingewühnung des Hundes oder bei Unverträglichkeit mit bereits vorhandenen Tieren des Käufers oder der Käufering kann diese:r das Tier nach Absprache mit dem oder der Verkäufer:in  innerhalb von 20 Tagen zurückgeben oder eine alternative Weitervermittlung in Absprache mit dem oder der Verkäufer:in koordinieren. Der Kaufpreis wied zurückerstattet bzw. von dem oder der neuen Käufer:in übernommen.

  • V. Sonstiges

  • Beide Parteien bestätigen, den Kaufvertrag durchgelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Beide Seiten erhalten jeweils eine Ausfertigung dieses Vertrages. Mündliche Absprachen sind ungültig. Es gelten die im Vertrag festgelegten Vereinbarungen.

     

    Der oder die Verkäufer:in bestätigt mit seiner oder ihrer Unterschrift, alle relevanten Informationen über das Tier wahrheitsgemäß offengelegt und keine wichtigen Details verschwiegen zu haben. Der oder die Käufer:in bestätigt mit seiner oder ihrer Unterschrift das Tier vor dem Kauf ausreichend begutachtet und seine oder ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß angegeben zu haben.

     

    Als Gerichtstand gilt der Wohnort des Verkäufers oder der Verkäuferin.

  • Datum
     . .
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