IN ANBETRACHT der Vereinbarung zwischen {nameOf17} von {addressOf:addr_line1} {addressOf:city} {addressOf:state} {addressOf:postal} (im Folgenden als "Schuldner" bezeichnet) und {nameOf18} von {addressOf33:addr_line1} {AdresseVon33:Stadt} {AdresseVon33:Bundesland} {AdresseVon33:Post} (im Folgenden "Gläubiger" genannt);
Für und in Anbetracht des Betrages von {contractAmount} aus dem Vertrag zwischen den Parteien vom {dateExecuted}, für den Fall, dass dieser fällig und einforderbar wird, und für den Fall, dass der Schuldner es versäumt, Zahlungen an den Gläubiger in Höhe des besagten Vertragsbetrages zu leisten, bürgen der/die Bürge/n hiermit für den vollen Hauptbetrag und alle anderen Zinsen in Übereinstimmung mit den Klauseln und Bedingungen dieses Vertrages und in der gleichen Art und Weise, wie sie der Schuldner im Falle eines Zahlungsverzuges aufgrund des Verzugs des Schuldners leisten sollte.
Der/die Bürge(n) verpflichtet/verpflichten sich, keine Vermögenswerte des/der Bürgen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Gläubigers zu verpfänden, zu verpfänden, zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen.
Diese persönliche Garantie wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates {governingState} ausgelegt und unterliegt diesen Gesetzen, unter Ausschluss anderer Staaten. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Staates {governingState} zu verhandeln.
Diese Vereinbarung stellt das Versprechen des Bürgen/der Bürgen dar, persönlich für die Verpflichtung des Schuldners zu bürgen. Eine gegenteilige Vereinbarung ist nur dann zulässig, wenn sie von den Parteien schriftlich festgehalten wurde.
Ein Verzicht gilt nicht als von den Parteien vereinbart, es sei denn, er ist schriftlich niedergelegt und von den Parteien dieser Vereinbarung unterzeichnet.
Diese Vereinbarung kann in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen als eine einzige Vereinbarung betrachtet werden.