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    1. KORREKTHEIT DER INFORMATIONEN.
    Mit dem Einreichen dieses Formulars versichern Sie, dass die hier gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind. Jede von der Bank festgestellte Falschdarstellung oder unrichtige Angabe ist ein Grund für die Verweigerung oder Ablehnung des Kredits.

    2. DARLEHENSZINSEN.
    Der Darlehensnehmer zahlt das Darlehen innerhalb eines Jahres mit einem Zinssatz von zwölf Prozent (12%) pro Jahr in gleichen monatlichen Raten, die an jedem fünfzehnten (15.) Tag eines jeden Monats zu zahlen sind. Der Zinssatz wird bei der letzten Zahlung der Darlehenslaufzeit gezahlt.

    3. VERZÖGERTE ZAHLUNG.
    Bei verspäteter Zahlung durch den Kreditnehmer werden monatlich Verzugszinsen in Höhe von drei Prozent (3%) des Ratenbetrags erhoben.

    4. VORAUSZAHLUNGEN.
    Der Darlehensnehmer kann die Raten im Voraus zahlen oder das Darlehen jederzeit vollständig zurückzahlen.

    5. VERSICHERUNG.
    Der Darlehensnehmer trägt die Kosten für die Versicherung des geliehenen Betrags.

    6. ZAHLUNGSWEISE DES DARLEHENS.
    Der Darlehensnehmer leistet die Zahlungen im Rahmen dieses Darlehens entweder in bar, per Scheck oder in Form eines übertragbaren Instruments an eine beliebige Zweigstelle der Bank.

    7. STREITIGKEITEN IM FALLE EINER NICHTERFÜLLUNG.
    Im Falle von Streitigkeiten, Ansprüchen oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Verletzung dieses Vertrags ergeben, können die Parteien ein von beiden Parteien gewähltes Schiedsgericht anrufen. Die Parteien teilen sich die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu gleichen Teilen. Darüber hinaus trägt die unterlegene Partei die Anwaltskosten der obsiegenden Partei, mit Ausnahme der Kosten für den Streitwert.

    8. VERTRAULICHKEIT.
    Alle Informationen, die die Bank im Rahmen dieser Vereinbarung erhält, werden als vertrauliche Informationen anerkannt. Die Bank ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und das gleiche Maß an Sorgfalt walten zu lassen, das gesetzlich vorgeschrieben ist.

    9. TRENNBARKEITSKLAUSEL.
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, so gilt dies nur für die betreffende Bestimmung; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben gültig und durchsetzbar.

    10. ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG.
    Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags gelten nur dann als von den Parteien vereinbart, wenn ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument vorliegt.

    11. gEGENPARTEIEN.
    Dieser Vertrag kann in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle zusammen einen einzigen Vertrag darstellen.

    12. GELTENDES RECHT.

    Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich den Gesetzen des Bundeslandes Hessen und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

    13. VERHÄLTNIS.
    Dieser Vertrag kommt den Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern der Vertragsparteien zugute und ist für diese verbindlich.

    14. NICHTVERZICHT.
    Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Einhaltung und Erfüllung einer der Bestimmungen, Bedingungen und Vereinbarungen zu bestehen, kann nicht als Verzicht der betreffenden Partei auf eine solche Verletzung gewertet werden. Nur durch eine ausdrückliche, schriftliche und von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnete Zustimmung kann ein ordnungsgemäßer Verzicht als gegeben angesehen werden.

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