Unser Angebot für Sie: |
versichertes Risiko:
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Was leisten die einzelne Bausteine, sofern von Ihnen gewünscht:
{gesamtbeitrag}
Baustein "Aufräumungs-/Abbruch- und Vernichtungsosten". Der Versicherer erstattet diese Aufwendungen und Kosten bis zur Höhe von 10.000 EUR auf erstes Risiko.
Mitversichert gelten nachgewiesene Aufräumungs-/Abbruch- und Vernichtungskosten, welche durch über diesen Versicherungsvertrag versicherten Elementar-, Sturm-, Hagel-, Brand-, Blitzschlag- oder Explosionsschaden entstanden sind. Aufräumungskosten sind Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von beschädigten oder kontaminierten Sachen und sonstigen Resten zum nächsten vorschriftsmäßigen Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten bzw. Dekontaminieren und der in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Kosten für die Erfüllung behördlicher Auflagen, sofern diese rechtmäßig aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind.
Baustein "Haftpflichtversicherung für Dauercamper". Gegenstand des Versicherungsschutzes der Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieses Vertrages als Inhaber des im Inland bzw. der EU befindlichen und im Versicherungsschein bezeichneten Dauerstellplatzes mit dem stationären Risiko eines Mobilwohnheims bzw. Standwohnwagens. Der Versicherungsschutz bestimmt sich nach den folgenden Bedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) H 3.6
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung für Haus- und Grundbesitzer und Bauherren H 71.6 – Ziffern 1 und 3 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelt-Einwirkung – Umwelthaftpflicht- BasisversicherungH 68.9
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Ökoschutz-Basis-Versicherung H 48.2 und nachstehenden Regelungen, welche bei dem Onlineabschluss verbindlich zur Kenntnis genommen wurden.
Subsidarität
Der Versicherungsschutz besteht subsidiär zu eventuell anderweitig bestehenden Versicherungen des Versicherungsnehmers oder Campingplatzbetreibers.
*Höchstersatzleistung
Die Höchstersatzleistung beträgt 5 Mio. EUR wahlweise 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall und für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.
Versicherungsfälle im Ausland
1. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.9 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Haftpflichtversicherung - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland – jedoch innerhalb der EU – vorkommenden Versicherungsfällen.
2. Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb der EU durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen auf Grund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu 25.000 EUR zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
3. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
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