• Ausfallschutz für willDiensträder

    Nicht immer gelingt es, alle Umstände eure Mitarbeiter betreffend vorauszusehen. Der willDienstrad Ausfallschutz ist dafür da, euch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Kündigung , Karenz, lange Krankenstände oder Tod vor finanziellen Schäden das willDienstrad betreffend zu schützen.

    Bevor du eine Schadenmeldung für Ausfallschutz machst, empfehlen wir interne Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, da diese einen Verbleib des willDienstrad im Unternehmen und damit zur Nutzung durch Mitarbeiter ermöglichen können:

    Optionen für Arbeitgeber:

    1. Wechsel des Bike Nutzers - Das Fahrrad kann über eine neue Nutzungsvereinbarung an einen anderen Mitarbeiter zur Nutzung übergeben werden.
    2. Ablöse des Bikes durch den Arbeitnehmer - der Arbeitnehmer kann, zum Beispiel im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen, das Bike aus dem Leasingvertrag auslösen. Details sind mit dem Leasinggeber zu klären.
    3. Ablöse des Bikes durch Arbeitnehmer und Nutzung als Leih-Rad - alternativ kann der Arbeitnehmer das Bike aus dem Leasingvertrag auslösen und dieses als Firmenfahrzeug den Mitarbeitern zur Nutzung überlassen. Details sind mit dem Leasinggeber zu klären.

    Sollte keine dieser Möglichkeiten wahrgenommen werden, schützt der Ausfallschutz vor finanziellen Schäden.

    Übersicht Bedingungen für den Ausfallschutz:

    Bitte prüfe nochmals die dem Versicherungsnehmer vorliegende Polizze um Gewissheit zu erlangen, dass alle Bedingungen erfüllt werden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Bedingungen:

    Temporärer Ausfallschutz

    • Greift nur bei temporärem Ausfall der Zahlungen der Leasingraten, wie z.B. einem langfristigen Krankenstand des Arbeitnehmers oder kurzfristiger Karenz (bis 6 Monate Dauer).
    • Für kurzfristige Karenz gilt eine Wartezeit von 10 Monaten.
    • Bei Krankenstand gilt eine Wartezeit von 6 Wochen durchgehendem Krankenstand.
    • Es werden bis zu 6 Monate der zu zahlenden Leasingrate des betroffenen Fahrrads übernommen.
    • Details siehe Versicherungspolizze!

    Permanenter Ausfallschutz

    • Greift nur bei permanentem Ausfall wie Kündigung, Karenz über 6 Monaten Dauer, Tod des Arbeitnehmers.
    • Wartezeit bei Kündigung: 6 Monate
    • Wartezeit bei Karenz: 10 Monate
    • Das Fahrrad wird an den Leasinggeber retourniert, der Leasingvertrag sowie der Versicherungsschutz für das Fahrrad beendet.
    • Es werden offene Leasingkosten abzüglich des Wertes des retournierten Fahrrad's bis zu EUR 6.000 übernommen.
    • Details siehe Versicherungspolizze!
  • Welche Form des Ausfallschutz möchtest du geltend machen*
  • Arbeitgeber Informationen

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  • Daten des Arbeitgeber abfragen
  • Kontakt Information

    Ansprechperson für diese Schadenmeldung
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  • Erklärung

  • Mitteilung nach § 6 VersVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten
    nach dem Versicherungsfall 

    Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

    Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

    Leistungsfreiheit

    Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung
    erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

    Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

    Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

    Hinweis:

    Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

  • Datenschutzerklärung

    Mit der Unterzeichnung dieses Schadenformulars bestätigen Sie, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten oder durch uns erhobenen Informationen und Daten, inklusive sensible persönliche Daten, durch uns und unsere Vertreter für folgende Zwecke verwendet werden kann: Schadenbearbeitung und -verwaltung, Nachforschungen im Betrugsverdacht, Datenverwaltung, Mitarbeiterfortbildung und/oder Schuldenverwaltung und -rückholung.

    Falls die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und/oder sensiblen persönlichen Daten eine andere Person als Sie selbst betreffen, müssen sie das explizite Einverständnis dieser Person einholen. Dies gilt sowohl für die Weitergabe dieser Daten als auch die Verarbeitung wie oben beschrieben.

    Weiters stimmen Sie zu, dass, falls notwendig, auch die sensiblen persönlichen Daten durch uns verarbeitet werden können (z.B. Daten bezüglich Gesundheit oder Leumund). Dies inkludiert die Weitergabe von Daten an Drittparteien die in die Zurverfügungstellung des Versicherungsschutzes involviert sind, wie z.B. Versicherer, schadenbearbeitende Drittparteien, Betrugsverhinderungsdienstleister, Rückversicherer und Aufsichtsbehörden.

    Sie halten die folgenden Rechte bezüglich der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch uns. Wir werden von Ihnen einen Identitätsnachweis einfordern, bevor wir diesen Rechten nachkommen.

    Recht auf Zugang - Sie haben das Recht abzufragen, welche persönlichen Daten wir von Ihnen speichern. Sie können die Daten per persönlicher Zugangs-Anfrage an unseren Data Protection Officer anfordern.

    Recht auf Richtigstellung - Falls Sie der Meinung sind, Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten sind inkorrekt, haben Sie das Recht diese richtigstellen zu lassen.

    Recht auf Löschung - Unter Berücksichtigung von Ausnahmen haben Sie das Recht, die Löschung ihrer persönlichen Daten, die wir von Ihnen halten, zu fordern. Wir werden jede Löschanfrage eingehend auf Berechtigung prüfen.

    Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung - Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Datenverarbeitung ihrer persönlichen Daten, die wir gespeichert haben, zu fordern, bis jegliche fehlerhafte Information in Ihren persönlichen Daten richtiggestellt ist. Diese Recht kann auch angewendet werden um eine Löschung Ihrer bei uns gespeicherten persönlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Haltezeit zu verhindern, falls dies zur Einbrindung, Durchführung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs notwendig sein sollte.

    Unsere Datenschutzunterrichtung:

    Bikmo Datenschutzunterrichtung

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