# Rechtliche Hinweise zu E-Signaturen in Brasilien – Gesetze und Vorschriften für E-Signaturen weltweit | Jotform

# Rechtliche Hinweise zu E-Signaturen in Brasilien

Sehen Sie sich die länderspezifischen Fakten zu Gesetzen und Vorschriften für digitale Unterschriften an.

[Rechtliche Hinweise zu E-Signaturen](https://www.jotform.com/de/products/sign/e-signature-legality/)

## E-Signatur Rechtslage in Brasilien

In Brasilien ist keine handschriftliche Unterschrift erforderlich, um einen Vertrag rechtsgültig zu machen. Die vorläufige Maßnahme Nr. 2.200-2/01 wurde 2001 eingeführt, um diese Bestimmung durchzusetzen. Mit dem Gesetz wurde auch die Infraestrutura de Chaves Públicas Brasileira (ICP Brasil) geschaffen, um sicherzustellen, dass die E-Signaturen bestimmte Kriterien erfüllen.

E-Signaturen, die dem ICP-Brasil entsprechen, gelten als authentisch und zuverlässig und können vor Gericht nicht als Beweismittel abgelehnt werden. Das ICP-Brasil ist ein digitales System zur Ausstellung von Zertifikaten, das E-Signaturen validiert und sie anderen elektronisch erzeugten Signaturen überlegen macht.

Darüber hinaus wurden mit dem Gesetz 11.419/06, das das Gesetz 5.869/73 der brasilianischen Zivilprozessordnung änderte, die gesetzlichen Bestimmungen festgelegt, die die Verwendung und Anerkennung von E-Signaturen in gerichtlichen Dokumenten regeln, einschließlich zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen.

In Brasilien gibt es drei Unterschriftsebenen: die Standard-Elektronische Signatur (SES), die auf jedem Gerät gezeichnet oder getippt werden kann; die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (AES), die den Unterzeichner eindeutig identifiziert; und die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Damit die QES als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift gilt, muss die Unterschrift die folgenden Kriterien erfüllen:

*   Nur mit dem Unterzeichner verknüpft
*   Die Erstellungsdaten dürfen nur unter der Kontrolle des Unterzeichners stehen.
*   Änderungsversuche an der Signatur oder den Informationen müssen erkennbar sein
*   Der Prozess muss von der brasilianischen Public-Key-Infrastruktur (ICP-Brasil) unterstützt werden.

Private und öffentliche Unternehmen können frei wählen, welche E-Signatur sie für ihre Geschäftstätigkeit bevorzugen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten.

**Resourcen**:

*   [2200-2 (planalto.gov.br)](https://www.planalto.gov.br/ccivil_03/MPV/Antigas_2001/2200-2.htm)
*   [ICP - Brazil (iti.gov.br)](https://estrutura.iti.gov.br/)
*   [Law No. 11,419 (planalto.gov.br)](https://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2004-2006/2006/lei/l11419.htm)